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Behördliche Auskunft: Baulastenverzeichnis
Die „Behördliche Auskunft: Baulastenverzeichnis“ liefert eine schriftliche Auskunft über Eintragungen im Baulastenverzeichnis. Diese Auskunft erfordert eine gültige Eigentümervollmacht. Die voraussichtliche Lieferzeit liegt bei 2-4 Wochen, in Ausnahmefällen auch länger.
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