Private Immobilienverkäufer müssen ab dem 01.05.2014 (laut Gesetz - EnEV) in Immobilienanzeigen bestimmte Angaben machen, die auf dem Energieausweis stehen. Hinweis: Es gibt zwei verschiedene Energieausweistypen. Der Energieausweis ist Pflicht für alle Gebäude, die nicht denkmalgeschützt sind. Der Ausweis ist nur zehn Jahre gültig und muss anschließend wieder neu beantragt werden. Sollte der Ausweis nicht bis zur Immobilienbesichtigung vorlegen, riskieren Sie als Privatverkäufer oder der Makler ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Nähere Informationen gerne auf Anfrage.
Private Immobilienverkäufer müssen ab dem 01.05.2014 (laut Gesetz - EnEV) in Immobilienanzeigen bestimmte Angaben machen, die auf dem Energieausweis stehen. Hinweis: Es gibt zwei verschiedene Energieausweistypen. Der Energieausweis ist Pflicht für alle Gebäude, die nicht denkmalgeschützt sind. Der Ausweis ist nur zehn Jahre gültig und muss anschließend wieder neu beantragt werden. Sollte der Ausweis nicht bis zur Immobilienbesichtigung vorlegen, riskieren Sie als Privatverkäufer oder der Makler ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Nähere Informationen gerne auf Anfrage.
Kennen Sie als Privatanbieter den Immobilienmarkt und die Preisentwicklung?
Ist Ihr geforderter Kaufpreis zu niedrig, verschenken Sie bares Geld und riskieren eine Flut von Kaufinteressenten. Ist der Kaufpreis zu hoch, wird Ihre Immobilie eine Karteileiche. Sehr viele Eigentümer haben ein Wunschdenken bzgl. Ihrer Preisvorstellung. Preise setzen sich nicht wie folgt zusammen: Was hat die Immobilie mal gekostet, Wie hoch ist meine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn ich meinen bestehenden Kredit ablösen muss, Wie teuer ist mein neuer Umzug und was möchte ich gerne noch zusätzlich im Geldbeutel behalten. Der Immobilienwert hängt von zahlreichen Faktoren ab. Lassen Sie sich ausführlich beraten bevor Sie in den Verkauf gegen.
Reservieren Sie Ihre Immobilie für einen angeblichen Kaufinteressenten, dann gehen Ihnen leider zahlreiche, andere potenzielle Interessenten verloren. Keine Reservierung heißt: Ihre Kaufinteressenten müssen sich zeitgleich um die Finanzierung und um eine schnelle Abwicklung kümmern. "Wer zuerst kommt - mahlt zuerst"!
Aus unserer Erfahrung - bummeln die Interessenten, wenn eine Reservierung vereinbart wurde. Also: Keine Reservierung - und die Besichtigungstermine trotzdem bis zum Notartermin weiterführen. Es kann jederzeit noch ETWAS passieren. Ob gewollt oder ungewollt.
Fehler können immer sehr teuer werden. Kundenmotto: "Finde das Haar in der Suppe." Ihr Gegenüber, sprich der Kaufinteressent, wird fast immer versuchen den Kaufpreis zu drücken. Methode: Fehler finden. Ganz dreiste Kunden lassen sich sogar noch kurz vor den Notartermin irgendetwas einfallen, um den Preis zu drücken oder den Termin eventuell platzen zu lassen.
Also: Nicht provozieren lassen, nicht soviel reden und setzen Sie den Verhandlungstermin auf höchstens eine halbe Stunde an. Tipp: Spielen Sie Poker, denn die Kunden treiben auch Verhandlungsspielchen mit Ihnen. Vor allem sind es die Kunden, die in den meisten Fällen den Kaufpreis überhaupt nicht bezahlen können.
Falls Sie denken, dass Sie die komplette Verantwortung alleine nur auf den Nortar abwälzen können, dann liegen Sie falsch. Der Notar hat lediglich die gesetzliche Verpflichtung, den Immobilienkaufvertrag auf formale Richtigkeit zu überprüfen. "Nicht mehr und nicht weniger." Er vertritt dabei aber nicht Ihre Interessen. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, ob und dass der Käufer zahlungsfähig ist.
Hinweis: Kunden können Ihnen das blaue vom Himmel erzählen. Lassen Sie sich eine Schufa-Auskunft, Lohn-/ Gehaltabrechnungen zeigen und bestehen Sie auf eine Finanzierungsbestätigung von der Bank!
Wer eine Immobilie verkauft, sollte vorher ganz genau prüfen, ob die Spekulationssteuer anfällt. Dieser Aspekt ist bei der Berechnung des Immobilienpreises sehr wichtig. Die Spekulationssteuer wird fällig, wenn Sie die Immobilie unter zehn Jahren besitzen oder im Jahr des Verkaufs sowie in den zwei vorherigen Jahren nicht selbst darin gewohnt haben.