Maklerbüro


IHR Immobilienkauf

Was Käufer wissen sollten.

Noch Fragen?

Schritte zum Immobilienkauf.

Der richtige Immobilienpartner an Ihrer Seite.


1. Erstkontakt & Anfrage

Immobilie gefunden? Prima, dann haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir aus datentechnischen Gründen nur schriftliche Anfragen inkl. Ihrer kompletten Daten (z. B. Adresse & Telefonnummer) entgegennehmen können.

2. Exposéübermittlung & Besichtigungstermin

Nachdem wir Ihre Kontaktdaten erhalten haben, mailen wir Ihnen das Kundenexposé mit allen relevanten Informationen und dem dazugehörigen Energieausweis. Falls Ihr Interesse anschließend noch besteht, bitten wir Sie um eine Rückmeldung, um mit Ihnen einen Besichtigungstermin zu besprechen.

3. Feedback

Immobilie ausführlich besichtigt, ein paar Tage Bedenkzeit eingräumt und weiterhin Kaufinteresse?!

Wir freuen uns und stehen Ihnen für weitere Informationen, Fragen oder Wünsche telefonisch sowie persönlich zur Verfügung.

4. Zusendung der Bauakte

Als Informationsgrundlage für Sie und Ihre finanzierende Bank lassen wir Ihnen die komplette Bauakte per Email zukommen. Das Fehlen der Immobilienunterlagen würde eine Verzögerung der Einreichung Ihrer Finanzierung bedeuten. Ihre Bank interessiert sich für eine möglichst genaue Beschreibung der Immobilie, um den Immobilienwert einzuschätzen. Der Marktwert dient als Sicherheit, wenn Sie als Käufer die Kreditraten nicht zahlen können.

5. Kaufpreisverhandlung & Einigung

Erst wenn Sie sich wirklich sicher sind, dass Sie die Immobilie erwerben möchten und diese auch bezahlen können, reichen Sie uns Ihr Kaufpreisangebot bitte schriftlich ein. Nach Rücksprache mit dem Verkäufer werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über die Ablehnung oder die Zusage des Kaufpreises informieren.

6. Reservierung der Immobilie

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die gewünschte Immobilie nur reservieren, wenn die Finanzierung auch in unserem Hause stattfindet. Andernfalls wird die Immobilie aus Sicherheitsgründen nach wie vor für weitere Interessenten zugänglich gemacht und neue Besichtigungstermine durchgeführt.

7. Finanzierungsgespräche & Finanzierungsbestätigung

Ihr persönlicher Finanzierungsberater hilft Ihnen dabei, die optimale Lösung und Angebote für Sie zu finden.

Er untersützt und berät Sie in allen finanziellen Belangen, führt Vorgespräche mit den Banken und kümmert sich um die reibungslose Abwicklung Ihrer Finanzierung.

8. Käuferdaten & Erstellung des Kaufvertragsentwurfes

Für die Kaufvertragserstellung setzen wir uns telefonisch oder schriftlich mit dem Notar Ihres Vertrauens in Verbindung. Für die Erstellung des Kaufvertragsentwurf benötigen wir von allen neuen Eigentümern folgende Informationen / Unterlagen:

 

  • Datum der gewünschten Kaufpreiszahlung & Immobilienübergabe
  • Anschrift des gewünschten Notariats
  • Kopie der Personalausweise (Vorder- & Rückseite)
  • Steueridentifikationsnummern

9. Finanzierungseinleitung & Darlehensvertrag

Sie haben ausreichend Finanzierungsgespräche geführt und ein attraktives Angebot erhalten. Perfekt, dann können Sie das Finanzierungsangebot gerne annehmen und digital von Ihrem Berater einreichen lassen.

Nach der positiven Kreditentscheidung wird Ihnen der Darlehensvertrag zur Prüfung und Unterschrift zugestellt.   

10. Notartermin & Beurkundung

Ein gemeinsames Zusammentreffen von Käufer und Verkäufer. Begrüßung und Legitimationsprüfung

(Feststellung der Identität anhand der Ausweisdokumente - Personalausweis / Reisepass). Verlesung des Kaufvertrages und Erklärung von juristischen Begriffen. Sie können Fragen stellen und / oder Änderungen vorschlagen. Mit der Unterschrift aller Vertragsparteien inklusive dem Notar ist der Kaufvertrag rechtskräftig. Die Dauer beträgt ca. zwischen 45 und 60 Minuten.

11. Kaufpreiszahlung & Immobilienübergabe

Nun steht die Fälligkeit des Kaufpreises an. Sie oder Ihre Bank veranlassen die punktgenaue Überweisung des vereinbarten Kaufpreises an den Verkäufer oder dessen Bank. Mit Zahlungseingang erfolgt die Immobilienübergabe mit dem Verkäufer.


Beteiligte im Immobilienkaufprozess

Käufer Verkäufer Bank Grundbuch / Staat Notar
Versand Vertragsabschriften (Kaufvertrag) X
Einholung etwaigen Genehmigung X
Auflassungsvormerkung (beauftragen / eintragen) X X
Löschung von Belastungen (Grundbucherklärung) X X X
Mitteilung Kaufpreisfälligkeit an Käufer/Verkäufer X X X
Ausbuchungsauftrag Kredit / Kaufpreisbezahlung X X
Bestätigung Kaufpreiseingang an den Notar X X
Grundsteuerbescheid an Käufer X X
Auftrag ans Grundbuchamt zur Eigentumsumschreibung X X

Wer übernimmt welche Kosten?

Kosten Wer zahlt?
Energieausweis ab 60 € - 500 € (je nach Immobilien- & Ausweistyp) Verkäufer
Wertgutachten ca. 1.500 € Verkäufer
Immobiliensachverständiger bsw. ab 435 € (Begutachtung von Baumängeln / -schäden / -feuchte) Käufer
Notar & Grundbuchamt ca. 1,5% des Kaufpreises Käufer
Grunderwerbsteuer 5% des Kaufpreises Käufer
Grundsteuer unterschiedliche Höhe Käufer
Maklergebühren max. 7,14% vom Kaufpreis (Teilung: 3,57% / 3,57%) Käufer / Verkäufer
Spekulationssteuer Abhängig vom Immobilienwert & persönl. Einkommenssteuersatz des VK Verkäufer
Grundschuldlöschung 0,2% vom Wert der Grundschuld Verkäufer
Vorfälligkeitsentschädigung je nach Kreditvertrag Verkäufer

Was passiert nach dem Notartermin?

  • Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt


    Der Notar veranlasst beim Grundbuchamt eine Auflassungsvormerkung. Das heißt, dass das Grundbuch für die Grundstücksübereignung des neuen Eigentümer aufgelassen wird.

  • Veräußerungsanzeige beim Finanzamt


    Der Notar muss dem Finanzamt eine Veräußerungsanzeige zusenden, in der die steuerlich relevanten Daten des Grundstückskaufvertrages aufgeführt sind. Zeitnah fordert das Finanzamt den Käufer zur Zahlung der Grunderwerbsteuer von 5% (hier in Niedersachsen) auf. MIt Zahlung der Erwerbssteuer übersendet das Finanzamt dem Notar die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung wird auch keine Eigentumsumschreibung auf den Käufer erfolgen.


  • Fälligkeitsmitteilung


    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Eigentümerwechsel stattfinden. Der Notar oder die Notarin stellt eine Fälligkeitsmitteilung an den Kaufenden aus, sobald der Kaufpreis für die Immobilie bezahlt werden muss.



  • Die Grundbucheintragung nach dem Notartermin


    Grundbucheintrag: vom Käufer zum Eigentümer


    Das Grundbuch ist ein öffentlich einsehbares Register. Es verzeichnet alle Grundstücke innerhalb eines Bezirks und wird vom Grundbuchamt geführt. Sobald der Kaufpreis vollständig bezahlt ist, kann der Notar beim Grundbuchamt den Grundbucheintrag auf den Namen des Käufers beantragen.


  • Notarkosten


    Notarkosten enthalten folgende Leistungen:


    • die Beratung durch den Notar
    • die Entwurfsfertigung 
    • die Beurkundung des Kaufvorganges
    • die Überprüfung ob eine Immobilie mit Schulden oder Rechten belastet ist

    In Deutschland sind die Notargebühren einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG) festgelegt. Im Durchschnitt summieren sie auf etwa 1,5% der Kaufsumme, wobei etwa 1% auf die reinen Notarkosten und 0,5% auf die Grundbuchkosten entfallen.


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